Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mustertext für Transport- und Kurierleistungen. Vor Verwendung unbedingt anwaltlich prüfen und an dein Leistungsangebot anpassen – insbesondere Haftung, ADSp-Einbeziehung und Preise.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Transport-, Kurier-, Express-, Nacht- und Zustellleistungen zwischen MHS-Transport (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften des Frachtrechts (§§ 407 ff. HGB) sowie bei grenzüberschreitenden Beförderungen die CMR. Sofern vereinbart, gelten zusätzlich die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers – auch per E-Mail, Telefon oder Textnachricht – oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarte Beförderungsleistung mit eigenen Fahrzeugen oder durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer.
(2) Angegebene Abhol- und Lieferzeiten sind Zielzeiten, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin schriftlich zugesagt wurde. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehrslage, Witterung, Streik oder behördliche Anordnungen hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
(3) Nachtfahrten werden im Zeitfenster zwischen 22:00 und 06:00 Uhr durchgeführt; hierfür können Zuschläge anfallen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat das Transportgut transportsicher zu verpacken und zu kennzeichnen sowie vollständige und richtige Angaben zu Inhalt, Gewicht, Maßen, Wert und besonderen Eigenschaften zu machen.
(2) Gefährliche Güter im Sinne des ADR, lebende Tiere, Bargeld, Edelmetalle, Waffen, Betäubungsmittel sowie verderbliche und temperaturgeführte Güter werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung befördert.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass an Abhol- und Zielort eine empfangsberechtigte Person zur vereinbarten Zeit anwesend ist. Wartezeiten über 15 Minuten können gesondert berechnet werden.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen (Wartezeiten, Mautgebühren, Ladehilfen, Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Fehlfahrten) werden gesondert berechnet.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Stornierung
Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag, nachdem das Fahrzeug bereits zur Abholung disponiert wurde oder losgefahren ist, kann der Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten, mindestens jedoch eine angemessene Fehlfahrtpauschale, berechnen.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Verlust und Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 425 ff. HGB. Die Haftung ist auf 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte) je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt (§ 431 HGB); bei grenzüberschreitenden Transporten gilt Art. 23 CMR.
(2) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensfolgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.
(3) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Eine höhere Haftung kann durch Vereinbarung einer Warenwertversicherung gegen gesonderte Vergütung abgedeckt werden.
§ 8 Schadensanzeige
Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind bei Ablieferung anzuzeigen, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung in Textform. Andernfalls gilt die Sendung als ordnungsgemäß abgeliefert (§ 438 HGB).
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit die CMR nicht zwingend etwas anderes bestimmt.
(2) Erfüllungsort und – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – ausschließlicher Gerichtsstand ist 45770 Marl.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 09/2026
